Notdienst und Zuständigkeit im Mehrfamilienhaus
Bei gemeinsam genutzten Leitungen beauftragen in der Regel Eigentümer oder Hausverwaltung. Als Mieterin oder Mieter dürfen Sie im Gefahrfall handeln, um größeren Schaden abzuwenden – informieren Sie die Verwaltung parallel. Wir dokumentieren jeden Einsatz so, dass die Zuordnung später nachvollziehbar bleibt.
Siegburg liegt im Rhein-Sieg-Kreis; für den öffentlichen Kanal ist die Kommune zuständig, für die Grundleitung auf dem Grundstück die Eigentümerseite. Diese Grenze halten wir im Befund fest, damit es hinterher keine Diskussion über die Kostenträgerschaft gibt.
